ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Märchen Onkls, Inhaber: Jens Farke, Erftstraße 15-17, 50672 Köln, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Märchen Onkls, Inhaber Jens Farke, Erftstraße 15-17, 50672 Köln (nachfolgend "Anbieter" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt), insbesondere für Leistungen in den Bereichen Branddesign, B2B-Werbekommunikation, Printdesign, Bildbearbeitung, digitale Inhalte, KI-gestützte Content-Erstellung, Filmproduktion, VR/Metaverse-Entwicklung, Social Media Marketing, Performance Marketing sowie Webdesign und -entwicklung.
- Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (§ 14 BGB).
- Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters. In diesem Fall gelten diese AGB ergänzend für alle nicht geregelten Punkte. Bei Widersprüchen haben die ausdrücklich akzeptierten Einkaufsbedingungen Vorrang. Ohne schriftliche Zustimmung gelten ausschließlich diese AGB.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertragsschluss erfolgt durch ein schriftliches oder in Textform (E-Mail) abgegebenes Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden oder umgekehrt. Ein Vertrag kann auch durch konkludentes Handeln zustande kommen, insbesondere durch Beginn der Leistungserbringung nach mündlicher oder fernmündlicher Beauftragung.
- Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie eventuelle Besonderheiten ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung (Projektvereinbarung, Angebot, Auftragsbestätigung), die zusammen mit diesen AGB den Vertragsinhalt bildet. Im Zweifel gehen Regelungen der individuellen Vereinbarung diesen AGB vor.
- Fernmündliche Vertragsverhandlungen (Telefon, Videochat) dürfen vom Anbieter nur nach vorheriger ausdrücklicher und separater Einwilligung des Kunden aufgezeichnet werden. Die Einwilligung ist freiwillig, kann jederzeit widerrufen werden und hat keinen Einfluss auf den Vertragsschluss. Aufzeichnungen werden ausschließlich zu Dokumentationszwecken gespeichert. Die Aufzeichnungen werden während der laufenden Zusammenarbeit genutzt und gespeichert. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die Aufzeichnungen gelöscht. Die Erforderlichkeit der Speicherung wird regelmäßig überprüft, in der Regel nach fünf Jahren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsarten
- Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen nach Maßgabe der individuellen Projektvereinbarung. Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag richtet sich nach der Art der geschuldeten Leistung. Bei Zweifeln gilt die Leistung als Dienstleistung.
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Eine Offenlegung der Dienstleister erfolgt nicht. Eine persönliche Leistungserbringung (durch unternehmensangehörige Mitarbeiter) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital über vom Anbieter bestimmte Kanäle (Cloud-Dienste, E-Mail, Download-Links). Physische Lieferungen (USB-Sticks, Datenträger, Printprodukte) erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gegen Aufpreis.
- Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Anbieter bei Dienstleistungen (insbesondere strategische und konzeptionelle Beratung, Marketing-Leistung, Werbekampagnen und laufende Betreuung) keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Anbieter schuldet die sorgfältige Erbringung seiner Leistungen nach den anerkannten Regeln der Branche, jedoch keine quantifizierbaren Ergebnisse wie Lead-Zahlen, Reichweiten, Umsatzsteigerungen oder vergleichbare Kennzahlen.
§ 4 Besondere Bestimmungen für KI-gestützte Leistungen
- Der Anbieter setzt bei der Content-Erstellung, Bild- und Videogenerierung sowie bei Textproduktion teilweise Künstliche Intelligenz (KI) ein. Der Einsatz von KI wird transparent kommuniziert, sofern der Kunde dies wünscht.
- Urheberrecht an KI-generierten Inhalten: Soweit KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, stehen die Rechte dem Anbieter zu. Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte gemäß § 8 dieser AGB. Der Anbieter garantiert nicht, dass KI-generierte Inhalte nach aktueller Rechtslage urheberrechtlich geschützt sind, da die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist.
- Der Anbieter nutzt ausschließlich KI-Systeme von etablierten, seriösen Anbietern und achtet darauf, dass die verwendeten KI-Modelle keine offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen begehen. Eine absolute Garantie für die Rechtssicherheit KI-generierter Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden. Sollten Dritte Urheberrechtsansprüche gegen den Kunden wegen KI-generierter Inhalte geltend machen, wird der Anbieter den Kunden nach Kräften unterstützen, haftet jedoch nur nach Maßgabe von § 13 dieser AGB.
- Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien werden vom Anbieter nicht zum Training von KI-Modellen verwendet oder an Dritte zu diesem Zweck weitergegeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob in seinem Tätigkeitsbereich gesetzliche oder vertragliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bestehen (z.B. EU AI Act, branchenspezifische Regelungen). Der Anbieter weist auf entsprechende Pflichten hin, die Umsetzung obliegt jedoch dem Kunden.
§ 5 Besondere Bestimmungen für VR/Metaverse-Entwicklung
- Bei der Entwicklung von Virtual-Reality-Erlebnissen, Metaverse-Anwendungen oder 3D-Inhalten legt die individuelle Projektvereinbarung fest, für welche Plattformen und Hardware-Systeme die Inhalte optimiert werden (z.B. Meta Quest, HTC Vive, WebXR).
- Der Anbieter schuldet die technische Lauffähigkeit auf den vereinbarten Zielsystemen zum Zeitpunkt der Abnahme. Spätere Updates der Plattformen oder Hardware-Systeme, die zu Inkompatibilitäten führen, berechtigen den Kunden nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Anpassungen können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
- •3D-Assets, Modelle, Texturen und andere erstellte Inhalte werden in den vereinbarten Dateiformaten bereitgestellt. Nutzungsrechte werden gemäß § 8 der AGB übertragen. Eine Verwendung auf anderen Plattformen als den vereinbarten bedarf einer gesonderten Lizenzierung, sofern nicht ein umfassendes Nutzungsrecht vereinbart wurde.
- Gesundheitshinweis: Der Anbieter weist darauf hin, dass VR-Erlebnisse bei manchen Personen zu Motion Sickness, Schwindel oder anderen Beschwerden führen können. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung von VR-Inhalten entsprechende Warnhinweise anzubringen. Der Anbieter haftet nicht für Gesundheitsschäden Dritter durch die Nutzung der VR-Inhalte, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
- Bei Projekten mit NFT-Bezug oder Blockchain-Integration wird der technische Umfang gesondert vereinbart. Der Anbieter übernimmt keine Beratung zu rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Aspekten von NFTs oder Kryptowährungen.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Filmproduktion
- Bei Filmproduktionen (Video, Animation, Motion Graphics) umfasst die Leistung des Anbieters die vereinbarten Produktionsschritte (Konzept, Dreh, Postproduktion, Schnitt, Color Grading, Sound etc.). Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Projektvereinbarung.
- Musik, Stockfootage, Schriften (Fonts) und sonstige Drittinhalte werden vom Anbieter lizenziert, sofern dies vereinbart wurde. Die Kosten hierfür trägt der Kunde und werden separat in Rechnung gestellt. Der Anbieter wählt die Lizenzen nach bestem Wissen aus, haftet jedoch nicht für Rechtsverletzungen, die auf unzureichenden Angaben der Lizenzgeber beruhen.
- GEMA/GVL-Abgaben: Sofern im Film GEMA-pflichtige Musik verwendet wird, ist der Kunde für die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren selbst verantwortlich. Der Anbieter weist auf diese Pflicht hin, übernimmt jedoch keine Beratung oder Abwicklung.
- Korrekturschleifen: Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen wird in der Projektvereinbarung festgelegt (üblich sind 2-3 Korrekturschleifen). Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet. Änderungen, die auf nachträglichen Kundenwünschen beruhen und nicht auf Mängeln der Leistung, gelten nicht als Korrekturschleifen im Sinne der Gewährleistung.
- Rohmaterial: Das während der Produktion entstehende Rohmaterial (Rohschnitt, Filmaufnahmen, Projektdateien) verbleibt beim Anbieter und wird für einen Zeitraum von sechs Monaten nach finaler Lieferung archiviert, sofern nicht eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, das Rohmaterial zu löschen. Eine Herausgabe des Rohmaterials an den Kunden kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
- Veröffentlichungsformate: Der Anbieter liefert den Film in den vereinbarten Formaten und Auflösungen. Nachträgliche Anpassungen an neue Formate oder Plattformen können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Online Marketing und Performance Marketing
- Soweit der Kunde den Anbieter mit der Schaltung und Verwaltung von Online-Werbekampagnen beauftragt, erteilt er dem Anbieter die erforderliche Vollmacht zur Handlung in seinem Namen auf den entsprechenden Werbeplattformen (Google Ads, Meta Business Manager, LinkedIn Campaign Manager etc.).
- Das Werbebudget wird vom Kunden festgelegt und fällt zusätzlich zur Vergütung des Anbieters an. Die Abrechnung der Werbekosten erfolgt direkt zwischen dem Kunden und der Werbeplattform, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Anbieter schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse (z.B. festgelegte Anzahl von Leads, Conversions, Sales). Werbeplattformen können Kampagnen ohne Angabe von Gründen aussetzen, ablehnen oder den Zugang zu Werbekonten sperren. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
- Für die Dauer der Zusammenarbeit erhält der Kunde an den vom Anbieter erstellten Kampagnen (Creatives, Texte, Anzeigeninhalte) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Nach Vertragsende ist die weitere Nutzung der Kampagneninhalte nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig, sofern nicht ein umfassendes Nutzungsrecht vereinbart wurde.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle vom Anbieter erstellten Werke (Designs, Texte, Bilder, Videos, Code, Konzepte, Ideen) sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das Urheberrecht verbleibt beim Anbieter.
- Der Kunde erhält an den vertragsgemäß erstellten Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Nutzungszwecke. Soweit nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde, ist das Nutzungsrecht nicht ausschließlich.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Anbieter.
- Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder gewerbliche Verwertung der Werke durch den Kunden über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Bei Verstößen behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
- Unfertige Entwürfe, Zwischenstände und nicht freigegebene Versionen sind von der Rechteübertragung ausgenommen. Der Kunde darf diese nicht verwenden oder veröffentlichen.
- Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Werke zu Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen (Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen). Dies umfasst die Nennung des Kundennamens sowie die Verwendung von Logos und Marken des Kunden. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit widersprechen.
- Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Marken, Logos und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung von vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Unterlagen resultieren (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen). Dies umfasst auch die Freistellung von Rechtsverteidigungskosten.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere: Briefing-Unterlagen, CI/CD-Guidelines, Zugangsdaten, Lizenzen, Bildmaterial, Texte, technische Spezifikationen.
- Der Kunde hat die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen bereitzuhalten (z.B. funktionierender Internetzugang, aktuelle Browser, erforderliche Software, VR-Hardware bei entsprechenden Projekten).
- Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner, der zur verbindlichen Entscheidung und Abnahme befugt ist. Rückmeldungen und Freigaben sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen. Verzögerungen durch verspätete Rückmeldungen des Kunden berechtigen den Anbieter zur Anpassung von Lieferterminen.
- Bei Projekten, die Zugriff auf Accounts, Werbekonten oder technische Systeme des Kunden erfordern, stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen zeitnah zur Verfügung. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und darf vom Anbieter bereitgestellte Zugänge nicht an Dritte weitergeben.
- Entstehen dem Anbieter durch Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden Mehraufwendungen oder Verzögerungen, kann der Anbieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen und ist von der Einhaltung vereinbarter Termine befreit.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Projektvereinbarung und dem vom Kunden beauftragten Einzelangebot des Anbieters.
- Expressleistungen werden mit Zuschlägen berechnet. Diese werden vom Anbieter vor Anfallen angezeigt und sind vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
- Drittkosten (Lizenzen, Stockmaterial, Werbe- und Media-Budgets, Reisekosten, Technik-Miete etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt und vom Kunden getragen.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei erstmaliger Zusammenarbeit oder größeren Projekten kann der Anbieter Vorkasse oder Teilzahlungen vereinbaren (üblich: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Abschluss).
- Bei Projekten der Echtfilm-Produktion ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Mit der Durchführung der Produktion wird erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung begonnen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Projektverträge (Werkverträge) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Abnahme durch den Kunden. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Betreuung, Marketing-Kampagnen) werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
- Wird ein Dauerschuldverhältnis nicht gekündigt, verlängert es sich jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
§ 12 Abnahme
- Soweit die Leistung Werkvertragscharakter hat, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen, die die Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Verwendung aufheben oder mindern.
- Die Abnahme erfolgt ausdrücklich (schriftlich oder in Textform) oder durch konkludentes Verhalten (z.B. vorbehaltlose Ingebrauchnahme, Zahlung der Schlussrechnung).
- Der Anbieter kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, wenn diese in sich abgeschlossen sind.
- Fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme auf und erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme oder rügt er nicht innerhalb dieser Frist konkrete Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Abnahmeaufforderung besonders hinweisen. Dies gilt nicht, sofern der Vertrag zuvor wirksam beendet wurde.
§ 13 Gewährleistung
- Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche sowie bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
- Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Anbieters). Der Anbieter erhält mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung oder höhere Gewalt beruhen.
- Bei Dienstleistungen ohne Werkcharakter (z.B. Beratung, laufende Betreuung) gelten die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts nicht. Der Anbieter haftet nur nach Maßgabe von § 14 dieser AGB.
§ 14 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach der Handlung, die den Schaden verursacht hat. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 15 Datenschutz
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.maerchenonkls.de/datenschutz.
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. bei Marketing-Kampagnen, Webseitenerstellung mit Kontaktformularen, Social Media Management), schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne eine solche Vereinbarung darf der Anbieter keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten.
- Der Kunde stellt sicher, dass er für die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten (z.B. Kontaktdaten von Mitarbeitern, Kunden-Listen) über eine Rechtsgrundlage verfügt und die Betroffenen ordnungsgemäß informiert hat.
§ 16 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind.
- Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, oder die der Empfänger nachweislich bereits vor Erhalt kannte oder von einem berechtigten Dritten ohne Verschwiegenheitsverpflichtung erhält.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eingesetzte Subunternehmer auf die gleiche Geheimhaltungspflicht zu verpflichten.
§ 17 Besondere Bestimmungen für Webseitenerstellung
- Bei der Erstellung von Websites schuldet der Anbieter die technische Funktionsfähigkeit in den gängigen, aktuellen Browsern (Chrome, Firefox, Safari, Edge in den jeweils aktuellen Versionen) sowie die responsive Darstellung auf Desktop, Tablet und Smartphone.
- Rechtliche Texte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Hinweise) werden grundsätzlich nicht vom Anbieter erstellt und sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde ist selbst für die rechtssichere Gestaltung dieser Texte verantwortlich und sollte hierfür einen Rechtsanwalt konsultieren. Der Anbieter kann auf Wunsch externe Dienstleister empfehlen, übernimmt jedoch keine Haftung für die rechtliche Korrektheit.
- Wird die Website mit einem Content Management System (CMS) erstellt, erhält der Kunde eine Einweisung in die Bedienung. Weitergehender Support und Schulungen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
- Wartung, Updates und Hosting sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Anbieter kann entsprechende Wartungsverträge anbieten.
§ 18 Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikations- oder Energieversorgungsnetzen) ist der Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse bei Subunternehmern oder Vorlieferanten eintreten. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.